Reglement

Allgemein

Die Ludothek Emmen steht der ganzen Bevölkerung der Gemeinden in der Umgebung zur Verfügung. Eine kostenlose Mitgliedschaft der Ludothek Emmen ist jedoch Pflicht. Auch Kinder können sich als Mitglied registrieren. Dazu ist aber eine einmalige Unterschrift der erziehenden Person vorausgesetzt.
Die Anzahl der auszuleihenden Spiele ist nicht begrenzt.

Ausleihdauer

Die Dauer der Ausleihe ist in der Regel auf vier Wochen festgelegt.
Einige Fahrzeuge sind auf 2 Wochen begrenzt (markiert mit blauem Aufkleber).
Für Anlässe gibt es Ausleihen, welche auf 1 Woche begrenzt sind.
Wer ein Spiel länger behalten möchte, hat vor Ablauf der regulären Ausleihzeit um Verlängerung nachzusuchen. Eine Verlängerung kann in der Regel direkt in der Ludothek, per Telefon oder per E-Mail vorgenommen werden. Die Verlängerung wird als Neuausleihe verrechnet.

Ausleihgebühren

Für die Ausleihe braucht es keine Mitgliedschaft. Die Gebühr ist abgestuft je nach Anschaffungspreis und Reparaturanfälligkeit des Spielmaterials zwischen 2.- bis 14.-

Kurzausleihe für Anlässe

Für Anlässe oder Feste leihen wir auch gerne eine grössere Anzahl von Spielen für kurze Zeit aus. Das Ludothek Team gibt dazu gerne Auskunft.
Speziell für Anlässe leihen wir auch dafür vorgesehene Fun-Artikel aus.

Geschenkgutschein

Ein passendes Geschenk für viele Gelegenheiten sind unsere Ludothek-Gutscheine.

Kontrolle / Beanstandungen

Das Spiel sollte vor dem ersten Gebrauch auf Funktionstüchtigkeit und
Vollständigkeit gemäss Inventarliste überprüft werden. Allfällige Unstimmigkeiten müssen sofort an die Ludothek (Tel. 041 260 00 15 während den Öffnungszeiten) oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden.

Rückgabe

Die Spielsachen sollen vollständig, sauber und geordnet in der entsprechenden Verpackung termingerecht zurückgebracht werden. Jedes Spiel wird bei der Rückgabe durch die Ludothekarin kontrolliert. Für fehlende Teile muss ein Depot hinterlegt werden, welches bei Wiederauffinden zurückerstattet wird.
Nicht mehr reparierbare oder verlorene Spielsachen sind nach Rücksprache mit der Ludothekenleitung zu ersetzen. Normale Abnützungsschäden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mahnung

Wird ein Spiel nach Ausleihfrist nicht zurückgebracht, so wird eine Mahnung zugestellt.
Die Mahnung wird wie folgt belastet
Gebühr für die 1. Mahnung: Fr. 5.–
Gebühr für die 2. Mahnung: Fr. 8.– + 100% der Ausleihgebühr

Batteriebetriebene Spielsachen

Die Batterien sind nicht im Spielgerät und somit nicht in der Ausleihe inbegriffen. Ausgenommen sind Knopfbatterien.

Haftung

Die Ludothek lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Gebrauch mit ausgeliehenem Spielmaterial und Spielzeug entstehen können.